Friday, November 8, 2019

Hexenverfolgung und die Bußßag Daniel Bittels von 1629

Hexenverfolgung und die Bußßag Daniel Bittels von 1629 Free Online Research Papers Hexenverfolgung und die „Bußßagâ€Å" Daniel Bittels von 1629 Frà ¼he Hexenverurteilungen gab es schon im 13. Jahrhundert mit dem Entstehen der Inqui-sition, die sich jedoch eigentlich gegen Ketzer richtete. Die theologische Akzeptanz der Existenz von Teufel und Dmonen, die sich erst im Verlauf des Mittelalters gebildet hatte, war jedoch schon ausgeprgt. Hexerei per se war aus Sicht der Kirche kein so gravierendes Vergehen wie andere Ketzereien. So wies Papst Alexander IV. 1260 zum Beispiel die In-quisitoren an, Hexen nicht aktiv zu verfolgen und ihre Prozesse bei Zeitmangel zurà ¼ckzu-stellen, da die Bekmpfung der Ketzer im Vordergrund zu stehen hatte. Die europische Hexenverfolgung, die meist von 1450 bis 1750 datiert wird, ereignete sich in grà ¶ÃƒÅ¸erem Umfang erst in der Frà ¼hen Neuzeit und, nicht nur im Bamberger Raum, vor allem zu Zeiten des Dreißigjhrigen Kriegs. Man kà ¶nnte sagen, dass eine Art Hysterie be-zà ¼glich Zauberei entstand, welche auch juristisch aufgegriffen wurde und zu Verdchtigun-gen und Denunziationen fà ¼hrte. Frà ¼hneuzeitlichen Hexentheoretikern zufolge waren die wichtigsten Merkmale einer Hexe der Hexenflug, der Schadenszauber und das Treffen, der Pakt und der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel. Frauen galten als besonders leicht vom Teufel zu verfà ¼hren, was dazu fà ¼hrte, dass der Großteil der Opfer von Hexenprozessen Frauen waren. Bis heute findet dies in der stets weiblichen Hexe seinen Ausdruck. Ungeachtet dessen, waren jedoch auch Mnner auf der Anklagebank. Wichtig war vor allem die Verbreitung der Idee einer allge-meinen Verschwà ¶rung der Hexen und des Teufels, die die Existenz der Kirche bedroht und gegen die vorgegangen werden muss. Die neuere Forschung geht davon aus, dass vor allem dieser Aspekt des Ausrottens des Bà ¶sen in der Gesellschaft bei den handelnden Akteuren der Hexenverfolgung im Vordergrund stand. In Bamberg war die Hexenlehre zwar bekannt, wurde jedoch lange nicht angewendet. Nur vereinzelt lassen sich Prozesse finden, in denen konkret ein Bezug des Tters zum Teufel genannt wird. Viele Flle lassen sich jedoch finden, bei denen es sich um simple Verfahren wegen Zauberei handelte und die Strafe auch deutlich geringer ausfiel, als bei „normalenâ€Å" Hexenprozessen. Noch 1625, kurz vor der großen Welle der bamberger Hexenprozesse, lassen sich derart milde Flle finden. Erst so spt – der Hexenhammer ist seit dem ausgeh-enden 15. Jahrhundert bekannt – wurde die theoretische Grundlage in juristische Praxis umgesetzt. Ein Faktor, der in Bamberg zur Hexenverfolgung fà ¼hrte, war die kleine Eiszeit, die die Ernten vernichtete und die Bevà ¶lkerung deswegen nach Sà ¼ndenbà ¶cken, aber auch viele Zuflucht bei Zauberern und Hexen suchen ließ. Ein weiterer, womà ¶glich wichtigerer Faktor ist die hà ¶here Empfindlichkeit der Behà ¶rden gegenà ¼ber Hexerei durch die aufkom-mende Zielsetzung, „eine nach Gottes Geboten lebende Gesellschaft zu schaffenâ€Å", wie Dippold es umschreibt. Hexenprozesse fanden in Bamberg massenweise ab1626 statt. Schon in den ersten drei Jahren gab es rund 600 Opfer von Hexenprozessen. Meist unter Folter zwang man den Angeklagten ein Gestndnis ab, worin sie schilderten wie sie vom Teufel verfà ¼hrt worden waren und außerdem die Namen anderer Hexen zu nennen hatten, da diese sich ja der Lehre nach zum Hexensabbat zusammenfanden. Oft wurden à ¼ber so im Gestndnis genannte Personen Dossiers angelegt und Nachforschungen angestellt. Mehr-malige Nennung bei derartigen Verhà ¶ren konnte selbst fà ¼r angesehene Persà ¶nlichkeiten einen eigenen Prozess mit Gefangenschaft und Folter bedeuten. Der Verdacht auf Hexerei war ein besonderer. Verteidiger wurden nicht zugelassen und Rechte des Angeklagten aus-ser Kraft gesetzt. Oft reichten wage Indizien, um mit der Folter zu beginnen. Erst mit den nahenden s chwedischen Truppen, die die Stadt 1632 eroberten, endete die Hexenverfol-gung. Vor diesem Hintergrund ist nun der vorliegende Text eines Gestndnisses von 1629 zu betrachten. Der Prozess geschah wohl auch hier im Gegensatz zur Inquisition vor einem weltlichen Gericht und vermutlich aufgrund von Denunziationen und Nennung in anderen Gestndnissen. Daniel Bittel, ein 14 Jahre alter Junge aus Bamberg, wurde am 11. und nochmals am 22. Mai 1629 wegen des Vorwurfs der Hexerei befragt und gefoltert. Nach der Folter durch den Daumenstock gestand er, ein Trudner (Hexer, Teufelsbà ¼ndner) und großer Sà ¼nder zu sein sowie seine achtjhrige Schwester begehrt zu haben. Daraufhin wurde er durch Beinschrau-ben gefoltert und gestand schließlich, durch seine Schwester, mit welcher er den Inzest vollzogen und diese sich danach in eine „heßliche gestalltâ€Å" mit Drachenkà ¶rper verwandelt habe, zur Hexerei verfà ¼hrt worden zu sein. Durch die Drohung, ihn umzubringen, habe diese Gestalt ihn dazu gebracht, Gott zu entsagen. Einige Tage spter sei er bei „glà ¼ck ins teufelsnahmenâ€Å" von der Hexe getauft worden und habe seitdem oft zusammen mit seiner Buhlin und der Hexe nachts zu schwarzen Messen „außfahrenâ€Å" mà ¼ssen. Das Gestndnis nennt nun immer wieder Namen, die Daniel Bittel bei diversen Messe n, die auch datiert und lokalisiert werden, gesehen haben will. Weiter gestand er, dass ihm zu Beginn der Befragung und schon im Kerker der „bà ¶este Feindtâ€Å" (Teufel) erschienen sei und ihm Mut zugesprochen habe. Außerdem habe er, wenn er Hostien zu sich nahm, diese zerkauen und ausspucken mà ¼ssen, was er bei der Kommunion auch getan habe. In seinem zweiten Verhà ¶r am 22. Mai 1629 nannte er weitere Daten und Orte, vor allem jedoch die Namen von Teil-nehmern von „solchen teà ¼flischen Dentzen nchtlicher weilâ€Å", die er dort gesehen haben will. Die wichtigsten Bestandteile des Gestndnisses sind das erzwungene Gestndnis an sich, in dem Daniel Bittel Handlungen zugibt, die den Merkmalen der Hexerei und Teufelspak-tierung entsprechen, wie die Verfà ¼hrung durch den Teufel in Gestalt seiner Schwester, die schwarze Taufe und die schwarzen Messen, und die erzwungene Nennung der Namen anderer angeblicher Hexen und Hexer, wodurch die Behà ¶rden à ¼blicherweise weitere Mit-glieder der vermeintlichen Hexenverschwà ¶rung zu identifizierten. Wie wichtig eine solche Identifikation war, zeigt auch die Tatsache, dass das Protokoll des zweiten Verhà ¶rs fast ausschließlich andere Hexen und Teufelspaktierer festhlt. Es bleibt – wenn ihn keine weiteren Dokumente nennen – zwar der Spekulation à ¼berlassen, was mit Daniel Bittel nach den Verhà ¶ren passiert ist, man kann jedoch davon auszugehen, dass er zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde, da er geringstenfalls Inzucht, Hostienschndung und Gotteslste-rung zugegeb en hatte. Reference: bamberga.de/hexenverhoer_daniel_bittl.htm Research Papers on Hexenverfolgung und die „Bußßagâ€Å" Daniel Bittels von 1629Analysis Of A Cosmetics AdvertisementStandardized TestingHonest Iagos Truth through DeceptionThe Masque of the Red Death Room meaningsHarry Potter and the Deathly Hallows EssayLifes What IfsThe Spring and AutumnAnalysis of Ebay Expanding into AsiaEffects of Television Violence on ChildrenThe Project Managment Office System

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